Der Gerichtshof des Bundesbezirks und der Territorien (TJDFT) hat eine entscheidende Entscheidung getroffen: Der Verkauf von Smartphones ohne Ladegerät stellt keine missbräuchliche Praxis dar. Das Federal District Special Courts Standardization Panel (TUJ/DF) stellte in einer Veröffentlichung auf dem Justizportal die Ausgabe der Zusammenfassung 39 vor und löste damit die bestehende Meinungsverschiedenheit.
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Höhepunkte des TJDF-Urteils
- TJDF kommt zu dem Schluss, dass der Verkauf von Mobiltelefonen ohne Ladegerät keine missbräuchliche Praxis darstellt.
- Die Justiz hält den Verkauf von Smartphones ohne Ladegerät nicht für missbräuchlich, sofern eindeutige Informationen vorliegen.
- Die Entscheidung basiert auf einer Klage eines Verbrauchers, der ein iPhone 12 ohne Ladegerät gekauft hat.
- Apple behauptet, dass das Fehlen eines Ladegeräts keine Belastung darstellt, die auf den Verbraucher abgewälzt wird.
- Die Entscheidung folgt Präzedenzfällen anderer Maßnahmen, an denen Technologieunternehmen beteiligt waren.
Gründe für die Entscheidung
In der Zusammenfassung wird betont, dass der Verkauf eines „Smartphones“ ohne entsprechendes Ladegerät, sofern ausreichende, klare und transparente Informationen vorliegen, keine missbräuchliche Praxis darstellt, heißt es in dem herausgegebenen Text.
Begründung des Urteils
Um diese Feststellung zu untermauern, hebt das TJ einen Fall hervor, bei dem ein Verbraucher ein iPhone 12 gekauft und nur das USB-C-Kabel ohne das 20-W-Ladegerät erhalten hat. Apple argumentierte, dass keine Kosten anfallen, da der Wert des Zubehörs nicht auf das Produkt übertragen werde. Die Jury bekräftigt die Ansicht, dass das Ladegerät kein wesentlicher Bestandteil für die Funktion des Geräts ist.
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Aspekte der Entscheidung
Das Urteil unterstreicht zunächst, dass der Lieferant seiner Verpflichtung nachgekommen ist, angemessen über das Fehlen des Ladegeräts zu informieren, eine Tatsache, die in den Medien weithin bekannt gemacht und auf der Website und auf der Produktverpackung ausdrücklich angekündigt wurde. Dies führte dazu, dass die Entschädigung für immateriellen Schaden verweigert und der Fall als unbegründet abgewiesen wurde.
Entwicklungen der Entscheidung
Tatsächlich fällt diese Entscheidung des Gerichtshofs fast zwei Monate nach etwas Merkwürdigem. Die Aufhebung der gegen Apple wegen des Verkaufs von Mobiltelefonen ohne Ladegerät verhängten Geldbuße in Höhe von 100 Millionen R$ durch das Gericht in São Paulo. Der Prozess wurde im Vorjahr vom brasilianischen Verband der Kreditnehmer, Verbraucher und Beitragszahler (ABMCC) initiiert. Er warf dem Technologieriesen vor, einen Parallelverkauf durchzuführen.
Auswirkungen der Entscheidung
Nämlich: Vor zwei Jahren hat Procon-SP sowohl Apple als auch Samsung benachrichtigt und Erklärungen zum Verkauf von Geräten ohne Ladegerät verlangt. Das südkoreanische Unternehmen verteidigte damals nachhaltige Praktiken und die Kompatibilität mit früheren Energiequellen.